Abschnitt 2: Untermünkheim Wehr bis Einlauf Sperbersbach
(Nur für Vereinsmitglieder)
Obere Gewässergrenze: Wehr in Untermünkheim (unterhalb)
Untere Gewässergrenze: Einlauf Sperbersbach in Untermünkheim
Streckenlänge: circa 400 Meter
Fischarten:
Aale, Döbel, Rotauge, Rotfeder, Karpfen, Schleie, Gründling, Laube, Schneider, Barbe, Regenbogenforelle, Bachsaibling, Bachforelle, Wels, Hecht, Flussbarsch, Zander
Regelungen für die Fischtreppe - Abschnitt 2
Fischwege, hierzu gehören auch die Fischtreppen, dienen als wichtigste Funktion der Laichwanderung der Fische. Daher darf laut dem Fischereigesetz Baden-Württemberg §7LfischVO in den Fischwegen sowie im Umkreis von 30m, im Rhein von 50m oberhalb und unterhalb der Ein- und Ausgänge nicht gefischt werden.