Abschnitt 2


Abschnitt 2: Untermünkheim Wehr bis Einlauf Sperbersbach

(Nur für Vereinsmitglieder)


Obere Gewässergrenze:  Wehr in Untermünkheim (unterhalb)

Untere Gewässergrenze: Einlauf Sperbersbach in Untermünkheim

Streckenlänge: circa 400 Meter


Fischarten:

Aale, Döbel, Rotauge, Rotfeder, Karpfen, Schleie, Gründling, Laube, Schneider, Barbe, Regenbogenforelle, Bachsaibling, Bachforelle, Wels, Hecht, Flussbarsch, Zander


Regelungen für die Fischtreppe - Abschnitt 2


Fischwege, hierzu gehören auch die Fischtreppen, dienen als wichtigste Funktion der Laichwanderung der Fische. Daher darf laut dem Fischereigesetz Baden-Württemberg §7LfischVO in den Fischwegen sowie im Umkreis von 30m, im Rhein von 50m oberhalb und unterhalb der Ein- und Ausgänge nicht gefischt werden.