Fischereischein



      Der Fischereischein


        Der Fischereischein ist eine Bescheinigung, die dem Inhaber erlaubt, in Deutschland zu angeln oder

        zu fischen. Voraussetzung ist eine bestandene Fischerprüfung, die je nach Bundesland bei der unteren

        Fischereibehörde oder dem Landessportfischerverband abgelegt werden kann. Ausgestellt wird er von

        der Gemeinde, in Hamburg vom Verbraucherschutzamt des zuständigen Bezirksamtes sowie von den

        meisten Einwohnerdienststellen der Bezirksämter.

      Fischerprüfung


       Voraussetzungen Fischereischein


       Fischereischein für Jugendliche


       Jugendliche, die das zehnte, aber noch nicht das sechzehnte Lebensjahr vollendet haben, können in Baden-Württemberg auf Antrag bei der

       Gemeinde/Verwaltungsgemeinschaft einen Jugendfischereischein erhalten. Sie dürfen nur unter Aufsicht einer volljährigen Person fischen, die einen gültigen

       Fischereischein besitzt.  Der Jugendfischereischein muss jährlich bei ihrer Gemeinde/Verwaltungsgemeinschaft neu beantragt werden und gilt bis zum Ende

      des Jahres, in welchem Sie sechszehn Jahre alt werden. Nähere Informationen finden Sie bei ihrer zuständigen Gemeinde.


       Information: Es bestehen aktuell Überlegungen, das Mindestalter auf 7 Jahre herabzusetzen. (Umsetzung in Quartal 3 / 4 in 2024)


       Fischereischein auf Lebenszeit


       Der Fischereischein stellt die öffentlich-rechtliche Genehmigung zur Fischereiausübung dar. Ein Fischereischein bestätigt seinem Inhaber das Vorhandensein

       der für die Fischereiausübung notwendigen Mindestkenntnisse zum Umgang mit der lebenden Kreatur Fisch und dem ordnungsgemäßen Verhalten am

       Gewässer. Um den Fischereischein zu erhalten, muss ein Vorbereitungskurs mit anschließender Prüfung beim Landesfischereiverbands Baden-Württemberg

       abgelegt werden. Zusätzlich zum Fischereischein benötigen Sie die Erlaubnis derjenigen Person, die das Fischereirecht für das Gewässer hat, in dem Sie

       fischen möchten.


       Voraussetzungen für den Fischereischein


        - Sie sind mindestens 10 Jahre alt

        - erforderlicher Sachkundenachweis (Vorlage)


        Nach einem landeseinheitlichen Rahmenlehrplan werden folgende Themen in den Vorbereitungslehrgängen behandelt:


        1. Allgemeine Fischkunde

        2. Spezielle Fischkunde

        3. Gewässerökologie und Fischhege

        4. Gerätekunde, Fangtechnik, Behandlung und Verwertung von Fischen

        5. Gesetzeskunde


        Die Mindestpflichtstunden betragen 30 Stunden und am Ende des Vorbereitungslehrgangs erhalten Sie einen Teilnahmenachweis. Dieser Teilnahmenachweis

        wird benötigt, um die Prüfung für den Fischereischein ablegen zu können. Sie dürfen diese Prüfung nur ablegen, wenn Sie erfolgreich an einem Lehrgang des

        Landesfischereiverbands Baden-Württemberg teilgenommen haben.


        Vorbereitungslehrgänge in der Nähe


        - Künzelsau (Niederstetten)

        - Grünsfeld

        - Bad Mergentheim

        - Schwäbisch Hall


        Nähere Informationen finden Sie bei ihrer zuständigen Gemeinde oder auf der Internetseite des Landesfischereiverbands Baden-Württemberg.